Mortier Next Generation Award

Der Preis

 Der Mortier Next Generation Award wird alle zwei Jahre vergeben. Mit dem Award werden Projekte von Künstlerinnen und Künstlern unterstützt, die am Anfang ihrer Karriere stehen und außergewöhnliches Talent erkennen lassen. Der Award ist mit einem Preisgeld in Höhe von 30.000 Euro dotiert.

Fellowship

 

Der Gewinn des Mortier Next Generation Awards ist mit einem mehrmonatigen Fellowship am Wissenschaftskolleg zu Berlin verbunden, das in jedem akademischen Jahr einer interdisziplinären Gruppe von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, Künstler und Künstlerinnen Aufenthalte anbietet. Die Ausgestaltung und die Organisation der Fellowships obliegen dem Wissenschaftskolleg. 

Was wir fördern

 

Mit dem Mortier Next Generation Award wird ein Projekt im Sinne des Theater-Erneuerers und -Visionärs Gerard Mortier unterstützt. Seine Grundsätze und sein Selbstverständnis sind dargelegt in seinen Büchern Dramaturgie einer Leidenschaft und Das Theater, das uns verändert (beide Bärenreiter/J.B. Metzler). Auf diese beiden Schriften wird ausdrücklich verwiesen. 

Bewerbung


Zur Bewerbung um den Mortier Next Generation Award berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die zum Einreichungsstichtag das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bewerbungen für den Mortier Next Generation Award 2025 können bis zum 15. Dezember 2024 ausschließlich per E-Mail an die Adresse [email protected] eingebracht werden. Alle Bewerbungen müssen eine Projektbeschreibung und eine Kostenkalkulation für die Verwirklichung des eingereichten Projekts enthalten. Diese Beschreibung soll den Umfang von 6.000 Zeichen nicht überschreiten. Fotos, Skizzen, Videos oder ähnliches Informationsmaterial können der Projektbeschreibung als Anhang angeschlossen werden (große Dateien bitte via WeTransfer). Die Entscheidung über die Vergabe des Awards wird von einer unabhängigen Jury im ersten Quartal 2025 getroffen.  

Verwendung des Preisgeldes

Mit dem Preisgeld in Höhe von 30.000 Euro erhält die Preisträgerin/der Preisträger die Möglichkeit, ihr/sein Projekt im Rahmen der Ruhrtriennale 2026 zur Aufführung zu bringen. Der Preisträger/die Preisträgerin ist verpflichtet, das Preisgeld ausschließlich für die Entwicklung und Inszenierung des Projekts einzusetzen.

 

Der von der Jury zugesprochene Betrag in Höhe von 30.000 Euro ist für das eingereichte Projekt zweckgebunden. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, diesen Betrag ausschließlich für das in der Einreichung beschriebene Projekt zu verwenden. Für den Fall der Nichtdurchführung des Projekts ist der Preisträger/die Preisträgerin zur umgehenden Mitteilung an den Verein und zur Rückerstattung aller empfangenen Geldleistungen verpflichtet. Das gleiche gilt für den Fall einer wesentlichen Änderung des Projekts, sofern diese vom Vorstand des Vereins nicht schriftlich genehmigt worden ist. Der Verein ist berechtigt, bei Verletzung dieser Regeln, insbesondere bei Nichtdurchführung des Projekts, fehlender Berichterstattung oder nicht bewilligter Projektänderung bereits ausbezahlte Gelder vom Leistungsempfänger/von der Leistungsempfängerin zurückzufordern. Dieser/Diese ist verpflichtet, nach Abschluss des geförderten Vorhabens einen schriftlichen Bericht über das Projekt einzureichen. Sämtliche mit dem Projekt zusammenhängende Steuern und Abgaben sind vom Leistungsempfänger zu tragen. 

Die Kultur Ruhr hat das Recht, das Projekt des Preisträgers/der Preisträgerin im Rahmen der Ruhrtriennale zur Aufführung zu bringen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Im Rahmen der künstlerischen Gesamtverantwortung obliegt dem Intendanten der Ruhrtriennale, Ivo Van Hove, das Recht der künstlerischen Letztentscheidung und somit die Entscheidung darüber, ob das Projekt in der vorgeschlagenen Form aufgeführt wird.

Sollte eine Aufführung bei der Ruhrtriennale wider Erwarten nicht zustandekommen, ist die Preisträgerin/der Preisträger berechtigt, über ihr/sein Werk frei zu verfügen und Aufführungen an jedem beliebigen anderen Ort anzustreben und zu erlauben. In diesem Zusammenhang ist die Ruhrtriennale in den entsprechenden Credits zu nennen; die Details hierzu teilt die Kultur Ruhr GmbH rechtzeitig mit.